Erweiterte Gewährleistung

Wir investieren viel Engagement in die Entwicklung unserer Produkte und sind von deren Qualität überzeugt. Darum gewähren wir, zusätzlich zu der in der Bedienungsanleitung genannten gesetzlichen Gewährleistung und unter folgend genannten Bedingungen, eine erweiterte Herstellergewährleistung.

Sie nutzen eHealth-Produkte?

Für das eHealth-Kartenterminal ST-1506 gibt es die Garantieverlängerung CHERRY CARE (PLUS) – buchbar bis zu sechs Monate nach dem Kauf.

Sie nutzen Office- oder Hygiene-Produkte?

Hier gilt im dritten Jahr nach der Lieferung die freiwillige erweiterte Gewährleistung von CHERRY – mit den unten genannten Bedingungen.

CHERRY eHealth-Kartenterminal ST-1506

CHERRY CARE (PLUS) für das Kartenterminal ST-1506

Minimieren Sie Ihr Risiko und sichern Sie zusätzlich Ihren Service mit der Garantieverlängerung CHERRY CARE (PLUS) ab.

Mit der CHERRY CARE (PLUS) lässt sich die Garantie für das eHealth-Kartenterminal ST-1506 auf insgesamt bis zu fünf Jahre ausweiten. Im Detail:

  • Garantieverlängerung um wahlweise 1 oder 3 Jahre
  • Garantieverlängerung bis zu 6 Monate nach Kauf möglich (Kaufdatum bei Cherry)

Bedingungen für CHERRY CARE (PLUS)

Garantieverlängerung um 1 Jahr

Die passende Absicherung, wenn Sie Ihr Kartenterminal ein Jahr länger abgedeckt haben möchten.

Garantieverlängerung um 3 Jahre

Die maximale Absicherung: Damit lässt sich die Garantie auf insgesamt bis zu fünf Jahre ausweiten.

Erweiterte Gewährleistung für Produkte
aus dem Office-/Homeoffice-Sortiment und alle Hygiene-Produkte

Office-Sortiment

Gültig für alle Produkte, die ab dem 01.04.2019 gekauft wurden.

Hygiene-Produkte

Gültig für alle Produkte, die ab dem 01.01.2022 gekauft wurden.

Geltungsbereich

Nur für CHERRY Produkte, die in einem Mitgliedsstaat der EU erworben wurden.

In den ersten zwei Jahren nach Lieferung gilt die gesetzliche Gewährleistung. In dem dritten Jahr nach der Lieferung gewährt CHERRY freiwillig eine zusätzliche Gewährleistung entsprechend den nachfolgenden Bedingungen („erweiterte Gewährleistung“). Die erweiterte Gewährleistung gilt nur für CHERRY Produkte, die in einem Mitgliedsstaat der EU erworben wurden. Bitte wenden Sie sich im Fall eines Mangels an den Verkäufer Ihres CHERRY Produktes. Führen Sie eigenmächtig keine Reparaturen durch und öffnen Sie das Produkt nicht. Es besteht keine Gewährleistung, sofern unautorisierte Änderungen am Produkt einen Defekt hervorrufen.

Bedingungen für die erweiterte Gewährleistung

CHERRY gewährt Kunden das Recht, im Falle des Vorliegens eines Mangels nach Ablauf der ersten 2 Jahre nach Lieferung des CHERRY Produktes, für einen Zeitraum von einem weiteren Jahr Nacherfüllungsansprüche, d. h. Nachbesserung oder Nachlieferung, zu verlangen. Die erweiterte Gewährleistung ist gegenüber dem Verkäufer des CHERRY Produktes unter Vorlage der Originalrechnung, des Kaufbelegs oder eines vergleichbaren Nachweises des Zeitpunktes des Erwerbs geltend zu machen. Die Mängelbeseitigung im Falle der erweiterten Gewährleistung erfolgt bei berechtigten Nacherfüllungsansprüchen des Kunden durch CHERRY ggf. unter Einbeziehung des jeweiligen Händlers. Von der erweiterten Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Einwirkung von chemischen Substanzen, entstanden sind, sonstige Beschädigungen, die durch eine Einwirkung von außen entstanden sind, sowie übliche Abnutzungen und optische Veränderungen, wie insbesondere Verfärbungen oder Abrieb von Glanzstellen. Ebenso von der erweiterten Gewährleistung ausgenommen sind Zubehör und sonstige Teile, die nicht untrennbarer Bestandteil der Kaufsache sind.

Diese erweiterte Gewährleistung ist für alle Produkte aus dem Office-Sortiment gültig, die ab dem 01.04.2019 gekauft wurden, sowie für alle Hygiene-Produkte, die ab dem 01.01.2022 gekauft wurden.

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